Überparteiliches Komitee setzt sich gegen die Grundordnung „Wildermethmatte“ ein

Medienmitteilung des Überparteilichen Komitees vom 24.1.2020 – Ein überparteilich zusammengesetztes Komitee setzt sich für ein NEIN zur Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich „Wildermethmatte“ ein, die am 9. Februar 2020 in Biel zur Abstimmung steht. Der „Heilmann-Tower“, eine 8-stöckige Überbauung unmittelbar am Rand der Altstadt wird der Sensibilität dieses Gebietes nicht gerecht. Zudem wirft die Planung bedeutende verkehrliche Fragen auf: Sie orientiert sich an einer Verkehrsführung gemäss Westast und hat die Aufhebung von Oberflächenparkplätzen zur Folge.

Die Geschichte des Gassmann-Areals droht sich zu wiederholen: Mit dem Spatenstich im 2009 wurde, nach langem Kampf dagegen, die Sicht auf die Altstadt mittels eines markanten Neubaus
schon einmal genommen und die sich wehrende Quartierbewohnerschaft übergangen. Mit der nun zur Abstimmung stehenden Änderung der Grundordnung „Wildermethmatte“ will die Stadt die
Altstadt, die sie sonst gerne als touristisches Bijou preist, ein weiteres Stück verbergen. Auf dem Heilmann-Platz soll ein 8-stöckiger Klotz entstehen, der alle umliegenden Gebäude überragt und die Sicht auf Stadtkirche und Altstadt verdeckt. Die heutigen Bebauungsmöglichkeiten mit vier Geschossen rund um den Heilmann-Platz sind in sich harmonischer und passen besser ins Ortsbild. Das Komitee wehrt sich gegen diesen Eingriff in das Stadtbild des historischen Biels.

Die heutigen Nutzungen auf der Wildermethmatte sollen hingegen mittelfristig verschwinden: ein Kindergarten und 60 Oberflächenparkplätze müssen weichen – beides Dinge, welche in der Stadt Biel bereits heute knapp sind. Zur Realisierung des angedachten Parks ist indes die Änderung der Bauordnung gar nicht erforderlich: Bereits heute ist ein guter Teil der Wildermethmatte als Park eingezont. Eine bessere Gestaltung wäre sofort realisierbar.

Die Planung des 8-stöckigen Gebäudes auf dem heute existierenden Strassenraum des Heilmann-Platzes wirft auch verkehrliche Fragen betreffend der Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden auf. Die geplante Grundordnung „Wildermethmatte“ orientiert sich an einer verkehrsberuhigten Gestaltung der Göuffi-Strasse gemäss verkehrlich flankierenden
Massnahmen (vfM) für den Westast! Dieser ist zurzeit mehr denn je unsicher und würde frühstens in zwei Jahrzehnten eröffnet.

Die geänderte Grundordnung „Wildermethmatte“ ist aus Sicht des Komitees mindestens teilweise verfehlt, unsensibel in Bezug auf seine Umgebung und sicherlich verfrüht, weshalb es am 9.Februar ein NEIN zu dieser Teiländerung empfiehlt.

Mitglieder des Komitees:

  • Dana Augsburger-Brom, Stadträtin SP, (076 467 57 02 Fr & Sa abwesend)
  • Dennis Briechle, Stadtrat glp, 078 857 03 13
  • Sandra Schneider, Stadträtin SVP, 079 729 58 03
  • Titus Sprenger, Stadtrat Passerelle, 078 705 81 87
  • Ruth Tennenbaum, Stadträtin Passerelle, 078 619 59 79

 

Argumentarium NEIN zur Bauordnung „Wildermethmatte“

Altstadt nicht mit 8-stöckigem Klotz zustellen
Die geänderte Grundordnung im Bereich „Wildermethmatte“ sieht den Bau eines 8-stöckigen Gebäudes unmittelbar vor der Altstadt vor. Nach der Überbauung auf dem Gassmann-Areal ein
weiterer Schritt, mit dem das Bijou Altstadt verbaut und zugestellt wird.

Aufgehobene Parkplätze
Die Zahl der Oberflächenparkplätze in Biel schwindet laufend. Mit der Bauordnung „Wildermethmatte“ werden früher oder später auch die 60 Parkplätze in diesem Gebiet
aufgehoben werden.

Park Wildermethmatte
Gegen die Umgestaltung der Wildermethmatte in einen attraktiveren Park als heute ist nichts einzuwenden. Dies kann aber bereits jetzt erfolgen: der Grossteil der Fläche ist bereits heute als Grünfläche ausgewiesen.

Heutige Geschosshöhen angemessen
Die heutigen Bebauungsmöglichkeiten mit vier Geschossen rund um den Heilmann-Platz sind in sich harmonischer und passen besser ins Ortsbild als ein 8-geschössiges Gebäude, welches die
Sicht auf die Altstadt nimmt.

Planung orientiert sich an Westast
Die Grundordnung „Wildermethmatte“ orientiert sich an einer verkehrsberuhigten Gestaltung der Göuffi-Strasse gemäss verkehrlich flankierender Massnahmen (vfM) für den Westast. Dieser ist zur Zeit mehr denn je unsicher und würde frühstens in zwei Jahrzehnten eröffnet.

Nichts gelernt aus Gassmann-Überbaung
Viele haben bedauert, dass mit der ab 2009 realisierten Überbauung auf dem Gassmann-Areal die Sicht auf die Altstadt vom Neumarktplatz her zu einem guten Teil verbaut verbaut wurde. Mit der Bauordnung „Wildermethmatte“ wiederholt sich dieser Fehler.

Baulinien im heutigen Strassenraum
Die neue Bauordnung „Wildermethmatte“ sieht am Heilmann-Platz Baulinien für den 8-stöckigen Turm mitten im heute viel befahrenen Strassenraum vor. Die neuen Baulinien stellen ungeregelteProbleme an die Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden dar.

Kindergartenstandort verschwindet
Die neue Bauordnung „Wildermethmatte“ sieht die mittelfristige Aufhebung des Kindergartens an diesem Standort vor. Angesichts der steigenden Zahl an Kindern und der verzweifelten Suche der Stadt nach mehr Schulraum, ist dies zur Zeit unverantwortlich.

Aufhebung Grünzone
Die geänderte Grundordnung „Wildermethmatte“ sieht gar die Aufhebung einer Grünzone entlang der Biel-Schüss vor. Die Chance, diese im Bereich eines allfälligen Uferwegs zu ersetzen, wurde
verpasst.

Maximaler Kontrast zur Altstadt
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) schützt die Bieler Altstadt – zu Recht. ISOS bezeichnet dabei die beiden modernen Mietblöcke an der Jurastrasse 3 & 5 wegen ihres
„aufdringlichen Volumens“ als „Störfaktor“. Gemäss Bauordnung Wildermethmatte soll sich nun das neue 8-stöckige Gebäude am Heilmann-Platz just an diesen beiden Bauten orientieren…

Verkehrsfluss in die Altstadt?
Wird die Göuffi-Strasse zur verkehrsberuhigten Strasse umgestaltet, wie in der Planung zur Bauordnung „Wildermethmatte“ vorgesehen, besteht die Gefahr, dass der auf der Reuchenette-
Strasse stadteinwärts fliessende Verkehr künftig auf der Juravorstadt geradeaus bis an den Juraplatz und weiter in die Altstadt hinein fährt.

Sicht auf die Stadtkirche
Wer sich heute von Bözingen her auf der Heilmann-Strasse der Innenstadt nähert, hat Sicht auf die imposante Stadtkirche, trohnend über den Dächern der Altstadt. Mit der neuen Grundordnung
wird diese Ansicht, gemäss Planungsbericht ganz bewusst, verbaut.

Fazit: Die Zielsetzung dieser Änderung der Grundordnung lautete gemäss Planungsbericht, das Gebiet aufzuwerten, ohne die Bieler Altstadt zu beeinträchtigen. Dies ist aus unserer Sicht klar nicht erreicht. Wer in diesem Projekt keine Beeinträchtigung der Altstadt sieht, der muss blind sein.